ABLAUF UND HONORAR

ABLAUF UND HONORAR

Osteopathie für Erwachsene, Schwangere und Babys:
Zu Ersttermin mit ausführlichem Befund, bitte gegebenenfalls Mutterpass und/oder andere Befunde mitbringen, ca. 55min für 130€

Osteopathie für Säuglinge und Kinder:
Zum Ersttermin mit ausführlichem Befund, bitte gelbes U-Heft mitbringen.

Es ist hilfreich wenn Sie eine aktuelle Medikamentenliste sowie, sofern vorhanden, aktuelle Befunde mitbringen.

Bitte denken Sie daran, bereits vereinbarte Termine, die Sie nicht einhalten können, mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Andernfalls muss ich den Ausfall privat in Rechnung stellen.

KOSTENERSTATTUNG UND WEITERE INFORMATIONEN

Als Heilpraktikerin ist es mir erlaubt in Erstkontakt mit Ihnen als Patient zu treten. Das Honorar für die osteopathische Leistung berechnet sich aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Manche privaten Krankenkassen und Beihilfestellen, sowie gesetzliche Krankenkassen erstatten einen Teil der Behandlungskosten. Falls Sie kein Selbstzahler sind erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrem Versicherer.

Eine weitere Möglichkeit der Durchführung einer osteopathischen  Behandlung und anteiligen Kostenerstattung ist mit einem vom Arzt  ausgestellten Privatrezept für Osteopathie.
Bitte beachten Sie hierbei dass von Kassenseite und Sachbearbeitern  innerhalb einer Kasse die Erstattung unterschiedlich betrachtet wird. Manche erstatten osteopathische Leistungen nur wenn der  behandelnde Osteopath in einem Berufsverband und/oder eine Mindeststundenanzahl in der Ausbildung absolviert hat. Falls Sie kein  Selbstzahler sind erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrem Sachbearbeiter.

Die Zahlungsverpflichtung, bleibt unabhängig von der  Kostenerstattung der Kassen, immer bestehen.

Sollte keine Leistung übernommen werden ist es sinnvoll sich über eine Heilpraktikerzusatzversicherung zu erkundigen.

Übrigens: Gesundheitskosten können ab einem bestimmten Prozentsatz steuerlich geltend gemacht werden.